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Pressemitteilungen

Der Verkehrssektor bleibt Klimaschutz-Sorgenkind.

Verkehrssektor verfehlt Klimaziele – ADFC fordert Bekenntnis zum Rad

Nr. 09/23, 15. März 2023

Das Umweltbundesamt legt seine Emissionsprognose für 2022 vor - der Verkehrssektor hat seine Ziele deutlich verfehlt. Der ADFC fordert von Minister Wissing schnelles Handeln und ein Bekenntnis zum Fahrrad.

Die ADFC-Radreiseanalyse 2023 beantwortet die wichtigsten Fragen zum Radtourismus in Deutschland.

ADFC-Radreiseanalyse 2023: Radtourismus wächst - die Bahn muss nachbessern

Nr. 08/23, 09. März 2023

Der Radtourismus ist krisenfest und wächst. Besonders viele Radreisende fahren mit der Bahn, sind aber unzufrieden mit dem Angebot auf der Schiene. Wie hat sich das Radreiseverhalten verändert? Welche Regionen sind bei Radfahrenden besonders beliebt?

Verkehrsminister unterschätzt Radverkehr massiv – Fahrradmilliarde jetzt!

Nr. 07/23, 03. März 2023

Bundesverkehrsminister Wissing stellt seine Langfristprognose für den Verkehr vor, nach der bis 2051 nur wenige Menschen vom Auto aufs Fahrrad umsteigen werden. Der ADFC sieht darin eine Fehleinschätzung und fordert mehr Unterstützung fürs Rad.

Ein weißes Ghostbike und brennende Kerzen.

Unfallstatistik NRW 2022: Deutlich mehr Unfallopfer auf Pedelecs

Pressemitteilung

Nr. 5/2023

Düsseldorf, 01.03.2023

ADFC Fahrradklima-Test 2022

24. April: Ergebnisse des ADFC-Fahrradklima-Tests 2022 / mit Minister Wissing

Nr. 05/23, 23. Februar 2023

Terminhinweis: Am 24. April präsentiert der ADFC mit Bundesverkehrsminister Wissing die Ergebnisse des Fahrradklima-Tests 2022.

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters im Interview

Seit November 2021 steht Rebecca Peters an der Spitze des neuen ADFC-Bundesvorstands. Die 25-jährige Verkehrsgeographin ist hier seit 2018 Mitglied. Im Interview erzählt sie, was sie sich für die nächsten zwei Jahre vorgenommen hat.

Fahrradklimatest 2020

Macht Radfahren in Gladbeck Spaß oder Stress?

Zur Zeit läuft die Umfrage zum großen ADFC-Fahrradklima-Test 2020. Der ADFC ruft gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium wieder alle RadfahrerInnen auf, die Fahrradfreundlichkeit von Städten und Gemeinden zu bewerten.

Radarfalle Herten Westerholter Strasse

Neue Radarfalle in Herten auf der Westerholter Str. auf Radweg

06.10.2020

Der ADFC befürwortet grundsätzlich jegliche Bemühungen der Verkehrsbehörden zur Einschränkung von Falschparkern auf Geh- und Radwegen.

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Ansprechpartner*innen

Klaus Droste

Klaus Droste

Beisitzer

ADFC Vest Recklinghausen

 

Frank Lumpe

Frank Lumpe

Beisitzer

ADFC Vest Recklinghausen

 

Ludger Vortmann

Ludger Vortmann

Pressesprecher Landesverband NRW

 

Telefon: 0211 / 68708-13

E-Mail: presse@adfc-nrw.de

l.vortmann@adfc-nrw.de

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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