Radarfalle Herten Westerholter Strasse

Radarfalle Herten Westerholter Strasse © ADFC / Frank S.

Neue Radarfalle in Herten auf der Westerholter Str. auf Radweg

Der ADFC befürwortet grundsätzlich jegliche Bemühungen der Verkehrsbehörden zur Einschränkung von Falschparkern auf Geh- und Radwegen.

Allerdings erscheint uns der Standort als Gefahrenquelle für jeden Radfahrer da

a) die Anlage fester, tarnfarbener Einbauten auf der Fahrbahn eines Zweirichtungsradweges nur suboptimal zu sein,

b) ist das im konkreten Fall der o.g. Radarfalle leider auch kontraproduktiv (s. Foto).

Wir bitten Sie, die angesprochene Verkehrssituation zu überprüfen und kurzfristig (die sog. "dunkle Jahreszeit" beginnt) eine sichere und ordnungsgemäße Verkehrsführung für Fußgänger und Radfahrer einzurichten.

Obriger Text wurde an die Straßenverkehrsbehörde Stadt Herten, den Kreis RE und den Fahrradbeauftragten von Straßen.NRW gesand.

Leserbrief in der Hertener Algemeinen: 

Grundsätzlich steht der ADFC für eine konstruktive Begleitung von Maßnahmen zur Förderung des Rad- u. Fußgängerverkehrs und nicht für polemische Meckereien an bestehenden Zuständen – leider gibt es für Alltagsradler im gesamten Kreis RE dafür Anlässe zu Hauf. Das mit dem Artikel abgedruckte, obere Foto zeigt bereits einen Radfahrenden, der dem neuen Blitzer in den Gegenverkehr ausweichen muss - an dieser Stelle besteht für Radfahrende eine Radwegebenutzungspflicht auch in Gegenrichtung.

Der „ungünstig“ aufgestellte, neue Blitzer an der Westerholter Straße zeigt beispielhaft zwei grundsätzliche Probleme:

a) Mangelnde Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden
Es wäre sicherlich nicht viel Abstimmungsaufwand zwischen dem Eigentümer der Aufstellfläche (Stadt Herten), dem Baulastträger (Land NRW) und dem Betreiber (Kreis NRW) erforderlich gewesen, einen geeigneteren Standort zu finden.
Das auf einer städtischen Fläche derartige Eingriffe in die Verkehrsführung ohne Rücksprache mit der Stadt Herten vorgenommen werden, wirkt - vorsichtig ausgedrückt - etwas seltsam.
 
b) Fehlende positive Haltung zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs bei den zuständigen Planungsebenen
Sowohl der Kreis RE als auch die Stadt Herten sind langjährige Mitglieder der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW).
Mit diesem recht sperrigen Titel verschreiben sich beide werbewirksam dem Ziel, dass mittelfristig rund 60% aller Wege zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden. Erreicht werden soll das durch eine "qualitativ hochwertige und bewegungsaktivierende Infrastruktur". Tatsächlich gilt "freie Fahrt für freie Büger" regelmäßig leider nur für den PS-starken Teil der Bevölkerung - unvorstellbar, die parallel verlaufende Fahrbahn durch einen so ungesicherten Einbau zu verschmälern.

Die Aussicht auf eine Prüfung einer deutlichen Kennzeichnung des Blitzers seitens der Kreisverwaltung ist daher sicherlich nett gemeint. Eine Prüfung, die Standortentscheidung zu korrigieren und den Blitzer schnellstmöglich an einen geeigneteren Standort zu versetzen, hätte unseren aufrichtigen Respekt.

 

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