Ann-Kathrin Schneider, Geschäftsführerin des ADFC

Ann-Kathrin Schneider ist ab 1. August 2021 Bundesgeschäftsführerin des ADFC © ADFC / Deckbar

Ann-Kathrin Schneider ist neue politische Geschäftsführerin des ADFC

Weibliche Doppelspitze

Ann-Kathrin Schneider ist neue politische Geschäftsführerin des ADFC

Ann-Kathrin Schneider ist ab 1. August 2021 Bundesgeschäftsführerin des ADFC – zuständig für die Bereiche Politik und Kommunikation. Sie teilt sich die ADFC-Bundesgeschäftsführung mit Maren Mattner – zuständig für Tourismus und den kaufmännischen Bereich. Ann-Kathrin Schneider wechselt zum Fahrradclub vom BUND, wo sie als Leiterin Internationale Klimapolitik tätig war. Beim ADFC will sie die Rolle des Fahrrads in der Klimadebatte neu akzentuieren – und sich mit aller Kraft für lebenswerte Städte einsetzen, in denen auch Kinder sicher Fahrrad fahren können.

Ann-Kathrin Schneider sagt: „Ein Schlüsselerlebnis für mich waren meine Reisen nach Paris, Wien und Kopenhagen. Hier wurde plötzlich mit Händen greifbar, was passieren muss, damit die sonst abstrakten Klimaziele Wirklichkeit werden: Die Städte müssen sich kraftvoll von zu viel Autoverkehr befreien! Und im gleichen Atemzug Platz zum Schlendern und zum Radfahren schaffen. Deutschland liegt hier furchtbar weit zurück – das merke ich täglich, wenn ich mit meinen Kindern versuche, sicher auf dem Rad durch die Stadt zu kommen. Es ist ohne Schweißausbrüche fast nicht möglich. Das muss sich ändern – und wir beim ADFC schieben das an!“     

ADFC-Bundesvorsitzender Ulrich Syberg: „Der ADFC-Bundesvorstand ist sehr glücklich, mit Ann-Kathrin Schneider eine ausgemachte Klima- und Politikexpertin gewonnen zu haben, die noch dazu bestens international vernetzt ist. Dass die ADFC-Bundesgeschäftsstelle jetzt mit einer weiblichen Doppelspitze antritt, ist außerdem ein toller Beitrag zur Diversifizierung der eher männlichen Verkehrspolitik. Wir freuen uns auf eine neue Ära beim ADFC mit starken politischen Kampagnen.“

Weltweit größter fahrradpolitischer Verband

Ann-Kathrin Schneider ist ab 1. August 2021 politische Bundesgeschäftsführerin des größten Interessensverbandes der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit - mit über 200.000 Mitgliedern, mehr als 500 regionalen Gliederungen und rund 11.000 ehrenamtlich Engagierten. Der ADFC setzt sich auf allen politischen Ebenen für die Verkehrswende und mehr Platz fürs Rad ein. Die Kaufmännische Leitung bleibt bei Maren Mattner. Sie ist seit 2011 Geschäftsführerin des ADFC und übernimmt in der neu strukturierten Bundesgeschäftsführung zusätzlich die Verantwortung für den Bereich Tourismus. Beiden zur Seite steht ein 40-köpfiges hauptamtliches Team an den ADFC-Standorten Berlin und Bremen.

Internationaler Hintergrund

Ann-Kathrin Schneider (45) hat in London, Amsterdam und Berlin studiert und hält einen Master in Internationalen Studien und Internationalem Recht. Nach Stationen in Entwicklungshilfe­organisationen und bei Oxfam war sie zuletzt Leiterin Internationale Klimapolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e.V.). Ann-Kathrin Schneider ist Mutter von zwei Kindern und lebt in Berlin.          

   

Hinweise an Redaktionen: Ein Porträtfoto von Ann-Kathrin Schneider finden Sie unten. Mehr Informationen zu ihrem Lebenslauf gibt es in der Rubrik Aktuelles.

Aktionsplan für die neue Bundesregierung: Unsere Forderungen mit dem Titel „So geht #Fahrradland“ finden Sie unter www.adfc.de/bundestagswahl2021

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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ADFC | Geschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

Ann-Kathrin Schneider, Geschäftsführerin des ADFC

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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