Rebecca Peters steht zwischen den sitzenden Delegierten

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters stellt sich den Fragen der Delegierten © ADFC / Klama

ADFC-Bundeshauptversammlung: „StVG-Reform nicht weiter verschleppen!“

ADFC-Delegierte richten einstimmigen Appell an Minister Wissing.

Am Wochenende tagte die ADFC-Bundeshauptversammlung in Bremen. Die rund 140 Delegierten richteten einen dringenden Appell an Bundesverkehrsminister Wissing, die Modernisierung des für die Verkehrswende zentralen Straßenverkehrsgesetzes nicht weiter zu verschleppen, sondern unverzüglich anzugehen. Zugleich bestätigte die Hauptversammlung mit überragender Mehrheit die Ziele des ADFC-Bundesvorstands und seiner Vorsitzenden Rebecca Peters und verabschiedete eine ambitionierte Zukunftsstrategie für den weltgrößten Fahrradclub. 

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, so wie es im Nationalen Radverkehrsplan steht. Davon ist die Realität auf den Straßen aber weit entfernt – und es gibt immense Beharrungskräfte zugunsten des autodominierten Verkehrssystems, nicht zuletzt im Bundesverkehrsministerium. Deshalb muss der ADFC politisch noch wirksamer werden und kräftig weiterwachsen. Ich freue mich sehr, dass wir mit der ADFC-Zukunftsstrategie hierfür eine starke Grundlage verabschiedet haben. Wir werden größer und diverser werden, starke Bündnisse schmieden und im ganzen Land als Stimme für das Fahrradfahren deutlich hörbar sein. Wir werden sowohl den Alltagsradverkehr als auch den Radtourismus stärken – und erste Adresse bei der Verbraucherberatung in Sachen Fahrrad sein. Wir schaffen mit der ADFC-Akademie eine zentrale Lernplattform für unsere Engagierten. Wir vernetzen uns im ADFC Business Club mit der Fahrradwirtschaft und zertifizieren immer mehr Unternehmen und Behörden als ‚Fahrradfreundliche Arbeitgeber‘. Das alles tun wir nicht zum Selbstzweck, sondern für eine bessere Zukunft in den Städten und auf dem Land. Deutschland kann sich die stiefmütterliche Behandlung des Radverkehrs nicht mehr leisten. Nur wenn es gelingt, klimafreundliche und gesunde Mobilität für alle zu organisieren, hat unser Verkehrssystem eine Zukunft.“ 

Bessere Vernetzung von Rad und Bahn gefordert

Die ADFC-Delegierten verabschiedeten außerdem ein ganzes Paket an Forderungen zur besseren Vernetzung von Rad und Bahn. Dazu gehört die grundsätzlich kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Nahverkehrszügen, der Ausbau der Fahrradmitnahme-Kapazitäten, die erleichterte Buchung von Fahrradkarten im Fernverkehr, der Ausbau von Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen sowie die Schaffung von Fahrradverleihsystemen in allen Pendlerstädten. Peters: „Damit die Menschen gern und häufig das Auto stehen lassen, darf die klimafreundliche Rad-Bahn-Kombination nicht teuer, kompliziert und abschreckend sein. Das Angebot für Fahrradpendler und Fahrradreisende muss deutlich besser und komfortabler werden.“        

  

Über den ADFC

Der 1979 gegründete ADFC ist heute der größte Interessensverband der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit – mit über 220.000 Mitgliedern, 16 Landesverbänden, mehr als 500 regionalen Gliederungen und rund 11.000 ehrenamtlich Engagierten. Der ehrenamtliche ADFC-Bundesvorstand wird alle zwei Jahre gewählt. Seit 2021 führt ihn die Verkehrsgeographin Rebecca Peters. Der ADFC will, dass Deutschland bis 2030 ein attraktives Fahrradland wird, das in allen Städten und Dörfern einladende Rahmenbedingungen zum Radfahren und Qualitätsradwege statt Holperstrecken bietet. Dafür hält der ADFC eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts für essenziell.

Hinweise an Redaktionen: Diese Pressemitteilung mit aktuellen Fotos der Bundeshauptversammlung finden Sie im Medienkasten. Informationen zum ADFC-Bundesvorstand gibt es auf unserer Übersichtsseite, ein Interview mit ADFC-Bundesvorsitzender Rebecca Peters in unserem Newsbereich. 

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Rebecca Peters steht zwischen den sitzenden Delegierten

ADFC-Bundeshauptversammlung 2022

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Delegierte hält Tshirt mit ADFC Logo hoch

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Blick in den Saal der Bundeshauptversammlung

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https://vestrecklinghausen.adfc.de/pressemitteilung/adfc-bundeshauptversammlung-stvg-reform-nicht-weiter-verschleppen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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