Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Vest Recklinghausen e. V.

US-Strafzölle treffen Elektrofahrräder

Die US-Regierung verhängt 50 Prozent Aufschlag auf Stahlimporte – nun sind auch Elektrofahrräder betroffen, klassische Räder bleiben verschont. Für deutsche Hersteller wächst die Planungsunsicherheit.

Ein Mitarbeitender montiert den orangefarbenen Rahmen eines Elektrofahrrads in einer Fahrradmanufaktur.
US-Strafzölle treffen auch die Elektrofahrrad-Produktion: Hersteller mit Stahlrahmen müssen mit höheren Exportkosten rechnen. © www.flyer-bikes.com | pd-f

Die US-Handelsbeschränkungen erreichen die Fahrradbranche: Seit dem 18. August 2025 gelten 50 Prozent Strafzölle auf Stahlimporte auch für Elektrofahrräder. Die USA haben 407 weitere Produktkategorien in die „Section 232“-Regelung aufgenommen – darunter Elektrofahrräder, elektrische Lastenräder und Elektromotorräder. Klassische Fahrräder ohne Motor bleiben vorerst ausgenommen.

Neue Zollkategorien schaffen Verwirrung

Die US-Regierung hatte bereits im März und dann im Juni zusätzliche Zölle auf Stahl und Aluminium eingeführt. Bei der aktuellen Erweiterung der Produktliste bleibt unklar, warum Elektrofahrräder, aber nicht herkömmliche Räder unter die Regelungen fallen. Aluminiumprodukte sind derzeit nicht betroffen.

Da die Zölle aktuell nur auf Stahlanteile von Elektrofahrrädern anfallen, sind die direkten wirtschaftlichen Folgen für die meisten Importe noch überschaubar. Aber die Frage bleibt, ob künftig auch Aluminiumräder – mit oder ohne Motor – von Strafzöllen erfasst werden. Aktuell verstärken die US-Zölle die Planungsunsicherheit bei deutschen Herstellern mit Exporten in die USA.


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