Gladbecker LandtagskandidatInnen zum Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet

Dier Gladbecker LandtagskandidatInnen von SPD, CDU, Grünen, Linken und FDP zeigen kaum Interesse am Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet, wie eine Anfage im Vorfeld der Wahlen leider ergab. Immerhin antworteten bis auf die FDP alle.

Trasse des künftigen RSMR in Gladbeck © vb

Über das allgemeine Problem der Langsamkeit des Fortschreitens bei Radschnellwegen im Ruhrgebiet kommt beim RSMR das Problem hinzu, dass der Abschnitt in Bottrop besonders kompliziert ist. Zur Erinnerung noch einmal die Lage:

Der RVR hatte von Stadtmitte Bottrop bis zur Stadtgrenze Gladbeck den Radschnellweg über die vierspurige und vielbefahrene Gladbecker Straße geplant, war aber auf fast einhellige Ablehnung des Bottroper Stadtrates gestoßen. Die ADFC Gladbeck hatte gemeinsam mit dem ADFC Bottrop die alte Hafenbahntrasse als Alternative ins Gespräch gebracht, ein Vorschlag, dem sich die Bottroper Politik anschloss, nicht aber der RVR. Das Verkehrsministerium unter Wüst hatte dann die Hafenbahntrasse als „Radvorrangroute“mit einem etwas geringeren Ausbaustandard als ein Radschnellweg als Kompromiss vorgeschlagen. Diese ist also als zusätzliche Streckenführung inzwischen auch in Planung. Daneben gibt es aber immer noch die Frage nach einer Streckenführung des eigentlichen Radschnellweges.

Auf Gladbecker Gebiet wird der RSMR dann auf der ehemaligen Hafenbahntrasse bis in die Nähe des Nordparks nördlich zur Innenstadt weiter geführt.

Der ADFC hat also die KandidatInnen, die alle aus Bottrop und nicht aus Gladbeck kommen, nach ihren Unterstützungsabsichten gefragt. Eine Antwort haben wir von allen erhalten. Dabei ist allerdings bei allen festzustellen, dass alle nicht im Blick haben, dass sie auch für das Gladbecker Gebiet zuständig sind und ihre Antwort auf Bottrop beschränkt haben.

Im einzeln kann man die Antworten folgendermaßen zusammen fassen:

SPD: Thomas Göddertz, im alten Landtag vertreten, ließ durch sein Büro antworten. Der Mitarbeiter wies darauf hin, dass für den südlichen Teil bis zur Stadtgrenze Essen straßen.NRW zuständig ist und er dort bisher kaum Einflussmöglichkeiten gehabt habe. Für das übrige Gebiet ist die Stadt Bottrop verantwortlich. Dabei verwies er auf den allgemeinen Mangel an Planungskapazitäten als Erklärung für den weitgehenden Stillstand. Für den umstrittenen Teil auf der Gladbecker Straße als Radschnellweg führte er aus, dass er dies nach wie vor ablehnt und sich stattdessen für eine Alternativroute über Nebenstraßen einsetze, wofür Planungen im Gange seien. Auf Nachfrage machte er deutlich, dass er dies nicht als Alternative bzw. Konkurrenz zur Radvorrangroute über die Hafenbahntrasse sehe, deren Stand er referierte (Stand dazu s. RIP 1-22). Die 2019/20 von der Stadtplanung Bottrop geäußerte Idee, die Emschergenossenschaft zu bewegen, den „City-Trail“ entlang des Kirchschemmbaches zum Radschnellweg auszubauen, wird damit nicht weiter verfolgt, da sich die Emschergenossenschaft die Optimierung dieses Rad-/Fußweges in eigener Regie vorbehält.

CDU: Die (bisherige) Landtagsabgeordnete Dr. Anette Bunse aus Kirchhellen antwortete immerhin selbst, aber allgemein mit dem Hinweis, dass seit 2017 die Mittel für Radverkehr auf jährlich rund 100 Millionen Euro verdreifacht und so rund 600 km neue Radwege gebaut worden sind sowie auf das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz in NRW als erstes in einem Flächenland. Die schwarz-gelbe Landesregierung habe für die Verkehrsplanung mehr Ingenieure eingestellt und Rekordsummen für die Planung ausgegeben. Wichtig sind ihr generell die Sicherheit innerstädtischer Alltagswege und auf einsamen Strecken die Sicherheit für Frauen.

Grüne: Joachim Gutsche antwortete, dass er eindeutig pro RSMR an der Gladbecker Straße sei und seine Meinung sich nicht geändert habe. Die Gladbecker Straße brauche einen Umbau zugunsten von Radfahrenden und Fußgängern sowie zum Wohle der Anwohner. Da die Radvorrangroute von der Aufgabe, einen ordentlichen Radweg an der Gladbecker Straße ablenke, sehe er sie kritisch.

Linke: Günter Blocks antwortete ebenfalls sehr allgemein mit der Notwendigkeit des sozial-ökologischen Umbaus und der Wichtigkeit von erstens dem ÖPNV und zweitens dem Radverkehr. Er fordert die Zentralisierung Ausbau zentraler Radwegestrecken bei straßen.NRW, in dessen Verantwortung der RSMR allerdings schon seit einigen Jahren liegt und der wegen Überlastung Teilbereiche an die Städte Bottrop und Gladbeck ausgelagert hat.

Zusammenfassend lässt sich ernüchtert feststellen, dass alle KandidatInnen als Bottroper Gladbeck nicht im Blick haben und außerdem alle nicht gut im Thema sind und auch kein wirkliches Engagement für den RSMR als dem wichtigsten Radverkehrsprojekt im Wahlkreis zeigen. Keine der KandidatInnen sprach Möglichkeiten der Einflussnahme an, die sie als Abgeordnete wahrnehmen würden, falls sie gewählt würden bzw. ihre Partei an der nächsten Regierung beteiligt wäre. Solche Möglichkeiten der Einflussnahme könnten z.B. sein :

  • (kleine) Anfragen im Landtag 

  • eine Zusage der Unterstützung des Förderantrags für die Radvorrangroute 

  • der Versuch, bei den verschiedenen Akteuren wie den Verwaltungen Bottrop und Gladbeck, Straßen.NRW und dem Verkehrsministerium öfter nachzuhaken, dass der RSMR im Bearbeitungsstapel weit oben liegt

  • und/oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben, Kooperation mit dem ADFC suchen

  • usw..

Die enttäuschenden Antworten der KandidatInnen entlarven Bekenntnisse zur Wichtigkeit des Radverkehrs und der Verkehrswende als reine Sonntagsreden, denen nichts Konkretes folgt. Das ist für einen zügigen Ausbau dieser wichtigen Radverbindung kein gutes Zeichen und lässt eine Hängepartie befürchten.


https://vestrecklinghausen.adfc.de/neuigkeit/gladbecker-landtagskandidatinnen-zum-radschnellweg-mittleres-ruhrgebiet

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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