Frankreich macht Fahrradcodierung zur Pflicht

Die französische Regierung hat ein Gesetz erlassen, das die Codierung von jedem neu verkauften Fahrrad vorschreibt. So möchte man Diebstähle verhindern und wiedergefundene Fahrräder leichter an die Besitzer*innen zurückgeben können.

Bild einer französischen Fahrradcodierung mit Code.
Die Fahrradcodierung des fränzösischen Radfahrverbandes FUB. © www.fub.fr

In Frankreich werden etwa 400.000 Fahrräder pro Jahr gestohlen. Sichergestellte Fahrräder können nur zu sieben Prozent an ihre Eigentümer*innen zurückgegeben werden, weil die meisten Räder nicht codiert sind.

Übergangsfrist

Das Gesetz ist zum ersten Januar in Kraft getreten, jedoch mit einer Übergangsphase, um den Fahrradverkaufsstellen Zeit zu geben, sich entsprechend auszurüsten. Zudem müssen noch die Anbieter der Codierlösungen ausgewählt werden. Ab dem ersten Juli wird das Gesetz auf im Fachhandel verkaufte Gebrauchträder ausgeweitet.

Landesweit einheitliches System

Die Codierung beruht auf dem vom französischen Radfahrverband FUB entwickelten System Bicycode. Der Code ist personalisiert, womit ein Fahrrad eindeutig einer Person zuzuordnen ist. Die Kennzeichnung ist landesweit einheitlich und wird in einem zentralen Register gespeichert.

Das Register wird verwaltet von der Association de Promotion et d’Identification des Cycles (APIC, Vereinigung für die Promotion und Identifizierung von Fahrrädern), die aus dem FUB und der Union Sport Cycle, einem Unternehmensverband, besteht.

Der Präsident der APIC, Patrick Guinard, verspricht sich von der Codierung, dass Radfahren durch den erhöhten Diebstahlschutz attraktiver und die Zahl der Radfahrenden steigen wird. „Ich bin überzeugt davon, dass dieses Modell in den nächsten Jahren europaweiter Standard wird“, so Guinard weiter.

Infos zum Bicycode


https://vestrecklinghausen.adfc.de/neuigkeit/frankreich-macht-fahrradcodierung-zur-pflicht

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