Anbieter plant die Aufstellung von 150-200 Leihrollern

In vielen Städten fallen sie immer wieder ins Auge. Häufig, weil man ihnen ausweichen muss. Es geht um sogenannte E-Scooter.

Parkende E-Scooter
E-Scooter bald auch in Herten © ADFC

Im Amtsdeutsch als Elektrokleinstfahrzeuge bezeichnet. Sie dürfen ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden und dürfen nicht schneller 20 km/h fahren. Angeordnete Radwege müssen diese Fahrzeuge mitnutzen. Auf reinen Gehwegen und Fußgängerzonen sind sie verboten.

Ordnungsgemäß verwendet, können sie ein Baustein zur Verkehrswende sein. Leider zeigt uns die Erfahrung aus anderen Städten, auch im direkten Umfeld, dass die Realität anders aussieht. Trotz Ausweisung von Fahr- und Parkverbotszonen, stellen insbesondere die Leih-Scooter eine erhebliche Behinderung und Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar. Die Fahrzeuge werden oft achtlos auf Geh- und Radwegen zurückgelassen. Erst im vergangenen Jahr ist in der Nachbarstadt Gelsenkirchen ein Radfahrer tödlich verletzt worden, nachdem er in Folge eines auf dem Radweg liegenden Scooters gestürzt ist.

Die Verleiher weisen regelmäßig die Verantwortung von sich und können regelmäßig nicht nachweisen, wer den Scooter gefahren hat. Es besteht jederzeit die Möglichkeit falsch abgestellte Scooter zu melden. Leider reagieren die Verleihfirmen nicht immer zeitnah.

Wir appellieren an die Stadtverwaltung frühzeitig die Reißleine zu ziehen, wenn sich durch die E-Scooter eine weitere Verschlechterung für die Nutzer*innen von Geh- und Radwegen einstellt. Die Rad- und Gehwege sind an vielen Stellen im Stadtgebiet schon heute unzureichend. Wenn diese nun noch durch parkende E-Scooter zugestellt werden, erhalten wir nur noch mehr Probleme.


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