Grafik ADFC und Fahrradwirtschaft fordern die "Fahrradmilliarde"

ADFC und Fahrradwirtschaft fordern die "Fahrradmilliarde" © ADFC

Haushaltsdebatte: ADFC und Fahrradwirtschaft fordern "Fahrradmilliarde"

Gemeinsame Pressemitteilung von

 

ADFC, Bundesverband Zukunft Fahrrad und VSF

Der Bundeshaushalt zur Förderung des Radverkehrs, den Verkehrsminister Volker Wissing heute im Parlament vorstellt, reicht nicht annähernd aus, um Deutschland wie geplant zum Fahrradland zu machen. Das analysieren der Fahrradclub ADFC und die Verbände der Fahrradwirtschaft VSF und Zukunft Fahrrad. Sie wünschen sich von der Bundesregierung dringend Nachbesserungen.

2022 stünden mit 750 Millionen Euro mehr Mittel als jemals zuvor zur Verfügung. Für 2023 stehen aber nur 550 Millionen Euro für den Radverkehr im Haushalt - diese Mittel müssten verdoppelt werden. Auch in den Folgejahren müssten je eine Milliarde Euro für durchgängige Radwegenetze, Radschnellwege für Pendler und Fahrradparkhäuser zur Verfügung stehen. Die Umsetzung des „Fahrradland Deutschland“ bis 2030 gemäß Nationalem Radverkehrsplan ist im Koalitionsvertrag vereinbart – und der Investitionsrückstau ist nach wie vor enorm. Die Fahrradmilliarde würde in hohem Maße auf das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor einzahlen, so die Verbände.     

Ann-Kathrin Schneider, ADFC-Bundesgeschäftsführerin sagt: „Für die Erreichung der Klimaziele im Verkehr ist der schnelle Ausbau des Radverkehrs essenziell, das weiß Minister Wissing. Er darf dem Bundestag aber nicht vorgaukeln, flächendeckende Qualitätsradwege und Fahrradparkplätze im ganzen Land seien für ein Taschengeld zu haben. Länder und Kommunen brauchen eine solide Förderung vom Bund, um einen nachhaltigen Radwege-Bauboom auszulösen. Wir brauchen hier dringend eine Aufstockung, sonst platzt der Traum vom Fahrradland.“   

Wasilis von Rauch, Geschäftsführer von Zukunft Fahrrad: „Damit Menschen auf das Fahrrad umsteigen, braucht es sichere Infrastruktur und eine einfache Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel, wie beispielsweise Bus und Bahn. Von der Fahrradmilliarde profitieren aber nicht nur die Bürger:innen, ihr Geldbeutel und das Klima. Auch die Fahrradwirtschaft in Deutschland wird dadurch nachhaltig gefördert. Deren innovative Produkte, Angebote und Lösungen sind da. Es braucht jetzt den politischen Willen und auch Geld von Bund, Ländern und Kommunen, um diese in der Breite zugänglich zu machen und umzusetzen.“

Uwe Wöll, Geschäftsführer des Fachhandelsverbandes VSF: „Radverkehr ist das vergleichsweise günstigste und einfachste Mittel zur Erreichung urbaner Klimaziele und heute schon bestes Beispiel CO2 neutraler Mobilität. Der größte Teil der Bevölkerung und Kommunen in Deutschland wünschen sich den Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur für mehr Fahrsicherheit und Flexibilität. Adäquate Investitionen wären das richtige politische Signal und im Resultat ein wirkungsvoller Beitrag zum dringend gebotenen Energiesparen.“

Weit entfernt von der „Fahrradmilliarde“

Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hat im Mai den Bund mit einem Beschluss dazu aufgefordert, die Fahrradförderprogramme des Bundes auf jährlich eine Milliarde Euro zu erhöhen, um die Erreichung der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene sicherzustellen. Von dieser Höhe sind die vorgestellten Mittel weit entfernt. Für 2023 werden laut Haushaltsentwurf der Bundesregierung 555 Millionen Euro für den Radverkehr bereitgestellt. Für den Folgezeitraum 2024 bis 2028 gibt es bisher Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von etwa 225 Millionen pro Jahr.

      

Hinweis an Redaktionen: Unser Hintergrundpapier „Wie viel kostet das Fahrradland 2030?“ mit Infografiken sowie unser Key Visual finden Sie im blauen Medienkasten zum Download. Porträtfotos der beteiligten Verbände erhalten Sie gern auf Anfrage. Diese Pressemitteilung wird von mehreren Verbänden versendet. Eventuelle Doppelsendungen bitten wir zu entschuldigen.

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Radschnellwegzeichen auf Asphalt mit Fahrrad

Gute Radinfrastruktur - eRadschnellweg in Göttingen

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https://vestrecklinghausen.adfc.de/artikel/haushaltsdebatte-adfc-und-fahrradwirtschaft-fordern-fahrradmilliarde

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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