ADFC | Bundeshauptversammlung am 13. - 14. November 2021

Rebecca Peters, Bundesvorsitzende des ADFC © ADFC / Deckbar

Wissing-Vereidigung: Fortschritt auf der Straße braucht modernes Verkehrsrecht

ADFC zur Vereidigung von Bundesverkehrsminister Wissing: Fortschritt auf der Straße braucht modernes Verkehrsrecht

Anlässlich der Vereidigung von Bundesverkehrsminister Wissing hat der Fahrradclub ADFC heute ein Empfehlungspapier für den Verkehrssektor herausgegeben. Darin fordert der ADFC, die angekündigte Reform von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung schon in den ersten 100 Tagen auf den Weg zu bringen. Der Koalitionsvertrag springe zwar in Sachen Verkehrswende deutlich zu kurz. Die zügige Modernisierung des Verkehrsrechts und die kraftvolle Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans seien aber die richtigen Hebel, klimafreundlichen Verkehr und sichere Mobilität für alle zu ermöglichen, so der ADFC.     

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Selbstverständlich kann ein Bundesverkehrsminister im 21. Jahrhundert nicht in erster Linie Anwalt der Autofahrenden sein. Angesichts von Klimakrise und verstopften, stressigen Straßen muss Minister Wissing Anwalt aller Menschen sein – insbesondere derjenigen, die sich klimafreundlich und effizient fortbewegen wollen. Nachhaltiger Verkehr funktioniert aber nicht auf Basis von altertümlichen Gesetzen, die das Auto über alles stellen. Wir fordern Minister Wissing auf, die Zöpfe der alten Verkehrspolitik schnellstens abzuschneiden und mit einem runderneuerten Verkehrsrecht wahrhaft moderne Mobilität zu wagen.“  

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider ergänzt: „Moderne Mobilität bedeutet, dass alle sicher und komfortabel mobil sein können - nicht nur die, die im Auto sitzen. Unsere Straßen laden aber bisher ausschließlich zum Autofahren ein und schrecken insbesondere Kinder und ältere Menschen vom klimafreundlichen Radfahren eher ab. Das muss sich schnellstens ändern. Klappen kann das nur mit Klimaschutz als ausdrücklichem Ziel in einem reformierten Straßenverkehrsgesetz und einer nationalen Radwegeausbauoffensive. Der Bund kann und muss sehr viel tun, um den Kommunen buchstäblich auf das Fahrrad zu helfen.“      

„Moderne Mobilität wagen“

In einem vierseitigen Empfehlungspapier führt der Fahrradclub ADFC aus, warum der Koalitionsvertrag das Potenzial des Fahrrads für den klimafreundlichen Verkehr nicht ausreichend berücksichtige – und wie der zukünftige Bundesverkehrsminister dennoch nachhaltige und sichere Mobilität realisieren kann. Notwendig dafür sei die Abkehr von der rechtlichen und finanziellen Privilegierung des Kraftfahrzeugverkehrs, insbesondere durch eine schnelle Reform des Straßenverkehrsgesetzes und die konsequente Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans der Vorgängerregierung. Der Bund müsse den Kommunen mehr Freiheit bei der Gestaltung der Mobilität geben und mit allen Mitteln den schnellen Ausbau zeitgemäßer Radwegenetze unterstützen, so der ADFC. 

Hinweise an Redaktionen: Das Empfehlungspapier „Moderne Mobilität wagen“ finden Sie unter www.adfc.de/empfehlungspapier. Porträts von Rebecca Peters und Ann-Kathrin Schneider finden Sie im blauen Medienkasten.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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ADFC | Bundeshauptversammlung am 13. - 14. November 2021

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ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

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https://vestrecklinghausen.adfc.de/pressemitteilung/wissing-vereidigung-fortschritt-auf-der-strasse-braucht-modernes-verkehrsrecht

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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