Teil-Öffnung der Fußgängerzone in Gladbeck – Verwaltung stellt sich quer

Leider hat die Verwaltung die (partielle) Öffnung der Gladbecker Fußgängerzone verhindert, die Grüne und Linke in Anlehnung an ADFC-Vorschläge beantragt hatten und einen entsprechenden Ratsbeschluss bewirkt.

Im April diesen Jahres hatte der ADFC gemeinsam mit der Bürgermeisterin und Verwaltungsvertreterinnen Möglichkeiten der Verbesserung für Radfahrende in der Fußgängerzone

ausgelotet. Bisher ist dort wochentags zwischen 9.00 und 19.00 Uhr das Radfahren verboten, Sonn- und feiertags erlaubt. Es ging um den ADFC-Vorschlag, die offenen Bereiche zu vergrößern sowie die Zeiten des erlaubten Radfahrens in der Gladbecker Fußgängerzone zu verlängern. Die Verwaltungsvertreterinnen wollten diese Vorschläge dem erst im Herbst wieder tagenden Arbeitskreis Nahmobilität vorlegen (s. RIP Sommer 21) Darüber hatte auch die Lokalpresse berichtet.

Orientiert an den Gesprächsergebnissen des Bürgermeisteringesprächs vom April hatten Grüne und Linke am 24. Juni dazu einen gemeinsamen Antrag in den Planungsausschuss eingebracht. Dazu nahm dann von Verwaltungsseite der Leiter des Ordnungsamtes Stellung. Von dem o.g. Gespräch und seinen Ergebnissen wusste er offenbar nichts, denn er lehnte eine Öffnung der Fußgängerzone in Bausch und Bogen undifferenziert ab. Ihm schien entgangen zu sein, dass es in dem Antrag nicht um eine Öffnung einiger Straßen und nicht der gesamten Fußgängerzone ging. Auch zu dem Wunsch, bis 11 Uhr statt bis nur 9.00 Uhr wie bisher fiel ihm nichts anderes ein, als die stereotyp wiederholte Behauptung einer angeblicher Gefährdung der vielen (!) FußgängerInnen (- vor Öffnung der Geschäfte?) - durch rasende RadfahrerInnen.

In seinem Bemühen, den Antrag abzuwehren,verstieg er sich zu der Behauptung, die Referenzstädte des ADFC für die Öffnung im Kreis, Recklinghausen und Herten, würden mit ihren Öffnungen schlechte Erfahrungen machen und überlegten, die Probephasen (!) wieder abzubrechen, wie er in Gesprächen mit ihnen erfahren habe.

Dabei wusste er scheinbar nicht (oder: verschwieg er), dass die Fußgängerzone in Herten seit 2012 für den Radverkehr geöffnet ist und in Recklinghausen seit 2018, also in beiden Städten sich offensichtlich die Öffnung bewährt hat. Im April hatte der ADFC wegen des Themas Fußgängerzone noch mit der zuständigen Person im Rathaus Herten gesprochen und dabei war von anfänglichen Schwierigkeiten die Rede, die längst ausgeräumt sind, und auf keinen Fall von Überlegungen, die 9-jährige Praxis aufzuheben.

Es ist schon erschreckend zu sehen, zu welchen Mitteln der Desinformation von der Gladbecker Verwaltung gegriffen wird, um eine erweiterte Teil-Öffnung der Fußgängerzone und eine Verbesserung der Attraktivität der Innenstadt für Radfahrende zu verhindern.

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https://vestrecklinghausen.adfc.de/neuigkeit/teil-oeffnung-der-fussgaengerzone-in-gladbeck-verwaltung-stellt-sich-quer

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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